Geschäfts­be­ding­ung­en

Anrei­se­zeit 15:00 Uhr | Abrei­se­zeit 10:00 Uhr

Mit Bestä­ti­gung der Reser­vie­rung sind 30% des Gesamt­be­tra­ges zu zahlen.

2 Wochen vor Anrei­se sind die rest­li­chen 70% zu zahlen.

Bis zu 14 Tage vor Anrei­se kann kos­ten­frei stor­niert wer­den. Im Fal­le einer Stor­nie­rung inner­halb der 14 Tagen vor der Anrei­se sowie bei Nicht­an­rei­se ist  der Gesamt­preis zu entrichten.

Auf­grund der aktu­el­len Situa­ti­on im Ener­gie­sek­tor und der nicht mehr plan­ba­ren Kos­ten­stei­ge­run­gen behal­ten wir uns vor, Preis­an­pas­sun­gen durch­zu­füh­ren. Die­se ori­en­tie­ren sich aus­schließ­lich am Ver­brau­cher­preis­in­dex wie er offi­zi­ell vom Sta­tis­ti­schen Bun­des­amt monat­lich ermit­telt wird.

Hin­weis: Auf­grund der CoVid-19 („Coro­na“) – Situa­ti­on und der damit ver­bun­de­nen Unsi­cher­heit für Buchun­gen, wird der vol­le Betrag zurück­er­stat­tet, sofern sei­tens Bund bzw. des Lan­des Nie­der­sach­sen ein Beher­ber­gungs­ver­bot für den Zeit­raum Ihres gebuch­ten Auf­ent­hal­tes aus­ge­spro­chen wird. Ansons­ten gel­ten die o.g. Stornierungsbedingungen.

Der Gäs­te­bei­trag wird vor Ort bezahlt und beträgt je Über­nach­tung:
 in der Hauptsaisonin der übri­gen Zeit
a) für Per­so­nen ab 16 Jahren3,20 EUR1,00 EUR
b) für Per­so­nen ab 6 – 15 Jahren1,00 EUR0,50 EUR
(Ver­bind­lich bezüg­lich des Gäs­te­bei­trags ist die Gäs­te­bei­trags­sat­zung der Stadt Esens in ihrer aktu­el­len Fassung.)
als Haupt­sai­son gilt die Zeit vom 15. März bis 31. Oktober,
als übri­ge Zeit giltvom 01. Janu­ar bis 14 März und
 vom 01. Novem­ber bis 31. Dezember

Unse­re Bankverbindung

Deut­sche Bank Braun­schweig
BIC: DEUTDEDB270
IBAN: DE53 2707 0024 0099 4400 00

Haus­ord­nung:

  1. Haus­tie­re sind nicht erlaubt. Aus­nah­me: Apart­ment Pri­ma­ve­ra auf geson­der­te Nach­fra­ge und aus­drück­li­che Rückbestätigung.
  2. Kei­ne Par­ties und Veranstaltungen.
  3. Rau­chen im Hayungs­haus ist nicht gestattet.
  4. Mög­lichst wenig Lärm, vor allem zwi­schen 22h bis 8h (sie­he auch Gefah­ren­ab­wehr­ver­ord­nung der Stadt Esens)
  5. Respekt der Pri­vat­sphä­re: …wir haben kei­ne Zäu­ne; jeder kann also über­all hin. Wir bit­ten aber, den „natür­li­chen Raum“ in unmit­tel­ba­rer Nähe zu den jewei­li­gen Woh­nun­gen, v.a. die Ein­gangs­be­rei­che der Ter­ras­sen, zu respek­tie­ren und den ande­ren Gäs­ten ihre wohl­ver­dien­te „Pri­vat­sphä­re“ zu gönnen.
  6. Rege Nut­zung des gro­ßen Kin­der­spiel­plat­zes in unmit­tel­ba­rer Nähe zum Hayungs­haus. Aber natür­lich steht der Gar­ten des Hayungs­hau­ses auch zur Verfügung.
  7. Nut­zung der vor­ge­se­he­nen Parkplätze…es gibt aus­rei­chend Park­plät­ze im Hof sowie 2 wei­te­re Park­plät­ze unten am Hayungs­hau­ser Weg. Bit­te nicht auf den Zugangs- und Auf­fahrts­we­gen parken.
  8. Nut­zung des BIKE-Ports…wir haben für Sie extra einen gro­ßen „Bike-Port“ gebaut, mit 4 Steck­do­sen für E‑Bikes. Wir bit­ten dar­um, dort die Fahr­rä­der abzu­stel­len und kei­ne Räder in das Trep­pen­haus und auch nicht in die Woh­nun­gen mitzunehmen.
  9. Müllentsorgung…die „Müll­sta­ti­on Hayungs­haus Esens“ befin­det sich (wenn man die Auf­fahrt nach unten geht) rechts; dort sind blaue, brau­ne und schwar­ze Tonnen…und aus­rei­chend Platz für die gel­ben Säcke.
  10. Den Ein­gangs­be­reich (Trep­pen­haus) frei lassen…das Trep­pen­haus ist für die obe­ren Woh­nun­gen ein­zi­ger Flucht­weg im Fal­le von Gefahr und unter­liegt Brand­schutz­be­stim­mun­gen. Es dür­fen kei­ne per­sön­li­chen Gegen­stän­de im Trep­pen­haus abge­stellt werden.